- Gericht
- OLG Hamm
- Entscheidungsdatum
- 24. März 2026
- Aktenzeichen
- 3 Ws 62/26
- Thema
- Rücknahme und Kosten
Worum geht es in der Entscheidung?
Das OLG Hamm hielt nach der Rücknahme eines offensichtlich formell unzulässigen Antrags im Anschluss an die auf die Unzulässigkeit hinweisende Antragsschrift der Generalstaatsanwaltschaft eine Kostenentscheidung nicht für veranlasst.
Praktische Bedeutung
Die Entscheidung zeigt, dass die Kostenfolge einer freiwilligen Rücknahme nicht losgelöst von Zulässigkeit und Verfahrensstand beantwortet werden sollte.
Schlagworte: Kosten · Rücknahme · Zulässigkeit
Fundstelle und Zitierhinweis
Entscheidung: OLG Hamm, 24. März 2026 – 3 Ws 62/26. Die redaktionelle Analyse ist unter dieser stabilen URL erreichbar; für juristische Zitate sollte die amtliche Vollentscheidung herangezogen werden.
https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2026/3_Ws_62_26_Beschluss_20260324.html