- Gericht
- OLG Hamm
- Entscheidungsdatum
- 20. Juni 2024
- Aktenzeichen
- 3 Ws 139/24
- Thema
- Antragsschrift und Sicherungsverfahren
Worum geht es in der Entscheidung?
Das OLG Hamm verlangt eine geschlossene, allein aus der Antragsschrift nachvollziehbare Darstellung von Tat, Beweismitteln und Verfahrensgang. Ob über §§ 172 ff. StPO auch ein Sicherungsverfahren erzwungen werden kann, ließ der Senat ausdrücklich offen.
Praktische Bedeutung
Der Beschluss ist zugleich Formwarnung und Präzisierung eines offenen Streitstands: Ein kategorischer Ausschluss des Sicherungsverfahrens lässt sich aus ihm nicht ableiten.
Schlagworte: Antragsschrift · Sicherungsverfahren · Zulässigkeit
Fundstelle und Zitierhinweis
Entscheidung: OLG Hamm, 20. Juni 2024 – 3 Ws 139/24. Die redaktionelle Analyse ist unter dieser stabilen URL erreichbar; für juristische Zitate sollte die amtliche Vollentscheidung herangezogen werden.
https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2024/3_Ws_139_24_Beschluss_20240620.html