Gericht
OLG Hamm
Entscheidungsdatum
20. Juni 2024
Aktenzeichen
3 Ws 139/24
Thema
Antragsschrift und Sicherungsverfahren

Worum geht es in der Entscheidung?

Das OLG Hamm verlangt eine geschlossene, allein aus der Antragsschrift nachvollziehbare Darstellung von Tat, Beweismitteln und Verfahrensgang. Ob über §§ 172 ff. StPO auch ein Sicherungsverfahren erzwungen werden kann, ließ der Senat ausdrücklich offen.

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Praktische Bedeutung

Der Beschluss ist zugleich Formwarnung und Präzisierung eines offenen Streitstands: Ein kategorischer Ausschluss des Sicherungsverfahrens lässt sich aus ihm nicht ableiten.

Schlagworte: Antragsschrift · Sicherungsverfahren · Zulässigkeit

Fundstelle und Zitierhinweis

Entscheidung: OLG Hamm, 20. Juni 2024 – 3 Ws 139/24. Die redaktionelle Analyse ist unter dieser stabilen URL erreichbar; für juristische Zitate sollte die amtliche Vollentscheidung herangezogen werden.

https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2024/3_Ws_139_24_Beschluss_20240620.html

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