Gericht
OLG Brandenburg
Entscheidungsdatum
14. September 2023
Aktenzeichen
2 Ws 117/23
Thema
Fristdarlegung

Worum geht es in der Entscheidung?

Das OLG Brandenburg hebt hervor, dass die Antragsschrift die für Beschwerde- und Antragsfrist maßgeblichen Bekanntgabe- und Eingangsdaten so mitteilen muss, dass das Gericht die Rechtzeitigkeit aus dem Antrag selbst prüfen kann.

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Praktische Bedeutung

Nicht nur der materielle Tatvorwurf, sondern auch der Verfahrensweg ist aktenautark vorzutragen. Zugangsnachweise sollten deshalb von Beginn an gesichert werden.

Schlagworte: Fristen · Bekanntgabe · Aktenautarkie

Fundstelle und Zitierhinweis

Entscheidung: OLG Brandenburg, 14. September 2023 – 2 Ws 117/23. Die redaktionelle Analyse ist unter dieser stabilen URL erreichbar; für juristische Zitate sollte die amtliche Vollentscheidung herangezogen werden.

https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/22351

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