- Gericht
- OLG Brandenburg
- Entscheidungsdatum
- 15. Januar 2025
- Aktenzeichen
- 1 Ws 125/24 (S)
- Thema
- Formelle Unzulässigkeit und Kosten
Worum geht es in der Entscheidung?
Das OLG Brandenburg bestätigt, dass bei einer allein formellen Verwerfung des Klageerzwingungsantrags keine Kostenentscheidung nach § 177 StPO und damit keine Gebühr nach KV 3200 GKG veranlasst ist.
Praktische Bedeutung
Die Entscheidung trennt die eigenen Anwaltskosten des Antragstellers von der besonderen gerichtlichen Kostenfolge nach einer sachlichen Verwerfung.
Schlagworte: Kosten · Unzulässigkeit · § 177 StPO
Fundstelle und Zitierhinweis
Entscheidung: OLG Brandenburg, 15. Januar 2025 – 1 Ws 125/24 (S). Die redaktionelle Analyse ist unter dieser stabilen URL erreichbar; für juristische Zitate sollte die amtliche Vollentscheidung herangezogen werden.
https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/26047