- Gericht
- Bundesverfassungsgericht
- Entscheidungsdatum
- 23. Februar 2021
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1304/17
- Thema
- Ermittlungserzwingung
Worum geht es in der Entscheidung?
Das Bundesverfassungsgericht ordnet die Ermittlungserzwingung in den Rechtsschutz nach §§ 172 ff. StPO ein. Der Antrag muss die behaupteten Ermittlungsdefizite und den dafür maßgeblichen Verfahrensstoff in einer eigenständig verständlichen Darstellung aufbereiten.
Praktische Bedeutung
Die Entscheidung verdeutlicht: Ermittlungserzwingung ist kein allgemeines Aufsichtsverfahren. Verlangt werden konkrete Tatsachen, konkrete Lücken und ein erkennbarer möglicher Erkenntnisgewinn.
Schlagworte: Ermittlungserzwingung · Ermittlungslücke · Antragsschrift
Fundstelle und Zitierhinweis
Entscheidung: Bundesverfassungsgericht, 23. Februar 2021 – 2 BvR 1304/17. Die redaktionelle Analyse ist unter dieser stabilen URL erreichbar; für juristische Zitate sollte die amtliche Vollentscheidung herangezogen werden.