Gericht
Bundesverfassungsgericht
Entscheidungsdatum
23. Februar 2021
Aktenzeichen
2 BvR 1304/17
Thema
Ermittlungserzwingung

Worum geht es in der Entscheidung?

Das Bundesverfassungsgericht ordnet die Ermittlungserzwingung in den Rechtsschutz nach §§ 172 ff. StPO ein. Der Antrag muss die behaupteten Ermittlungsdefizite und den dafür maßgeblichen Verfahrensstoff in einer eigenständig verständlichen Darstellung aufbereiten.

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Praktische Bedeutung

Die Entscheidung verdeutlicht: Ermittlungserzwingung ist kein allgemeines Aufsichtsverfahren. Verlangt werden konkrete Tatsachen, konkrete Lücken und ein erkennbarer möglicher Erkenntnisgewinn.

Schlagworte: Ermittlungserzwingung · Ermittlungslücke · Antragsschrift

Fundstelle und Zitierhinweis

Entscheidung: Bundesverfassungsgericht, 23. Februar 2021 – 2 BvR 1304/17. Die redaktionelle Analyse ist unter dieser stabilen URL erreichbar; für juristische Zitate sollte die amtliche Vollentscheidung herangezogen werden.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/02/rk20210223_2bvr130417.html

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